Berechtigt zum Fahren von Kraftwagen bis maximal 3500 kg zG, maximal 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer), auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von max. 750 kg. Anhänger mit einer zG über 750kg dürfen auch gezogen werden, sofern 3500 kg zG der Kombination nicht überschritten wird.
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